Ein Ziel des Forstgesetzes in Österreich ist es, Wälder zu erhalten und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Der Waldeigentümer ist daher zur rechtzeitigen Wiederbewaldung von Kahlflächen und Räumden verpflichtet.
Von Harald HEBENSTREIT
Dipl.Ing. Harald Hebenstreit ist im Referat Waldnutzung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich tätig.
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