Immer wieder stellen sich für die Waldbesitzer Fragen der Verkehrssicherungspflicht und der damit verbundenen Haftung. Das Bundeswaldgesetz und ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 geben Auskunft.
Von Barbara WEINDLER
Die Freizeitnutzung im Wald nimmt immer mehr zu. Gleichzeitig werden Forderungen nach Biotopbäumen, Totholz und längeren Umtriebszeiten gestellt. Für die Waldbesitzer sind die Konsequenzen daraus nicht zu vernachlässigen.
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