AgrarpolitikWas wurde aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“?

Was wurde aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“?

Erschienen in: LANDWIRT 06/2025

Quelle: Raumberg, Christina Vetta

LANDWIRT: Hat Bayern die Ziele von „Rettet die Bienen“ erfolgreich umgesetzt?

Franziska WENGER: Unser Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ hat bisher einige wichtige Verbesserungen für den Schutz der bayerischen Natur gebracht. So sind 83.000 Hektar Staatswald als Naturwälder ausgewiesen, 7.000 Hektar davon wurden zusätzlich aus der Nutzung genommen. Durch die Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) profitieren Natur und Landwirtinnen und Landwirte gleichermaßen. Eine große Erfolgsgeschichte ist zudem der Bayerische Streuobstpakt. In dessen Rahmen ist die Förderung für Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen sowie die entsprechende Beratung deutlich besser geworden.

Stefan KÖHLER: Von einer erfolgreichen Umsetzung kann angesichts der Probleme, die für Landwirte mit dem Volksbegehren einhergehen, nicht die Rede sein. Dass der Erhalt der Artenvielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und auch andere Wirtschaftsbereiche, der Staat und die Bürger in die Pflicht genommen werden müssen, wird nach wie vor nicht thematisiert. Insbesondere, weil das neben der Landwirtschaft auch Konsequenzen für breite Teile der Bevölkerung hätte. Stattdessen hat man mit dem bayerischen Naturschutzgesetz zusätzliche Auflagen in der Landbewirtschaftung auf den Weg gebracht.

Also hat sich die Angst der Landwirte bewahrheitet, am Ende als Schwarzer Peter dazustehen?

Stefan KÖHLER: Die Art und Weise, wie das Volksbegehren angelegt und wie um Unterschriften geworben wurde, hat bei uns tiefe Wunden hinterlassen. Man hat die Landwirtschaft in Sachen Biodiversität als Buhmann hingestellt. Bis heute ist es uns die Politik schuldig geblieben, dass auch Kommunen, Unternehmen, Kirche und Privatpersonen verbindliche Vorgaben im Sinne des Volksbegehrens erhalten. Das erweckt nach wie vor den Eindruck, dass Biodiversität allein von der Land- und Forstwirtschaft abhängt und zum Beispiel Steingärten oder der immense Flächenverbrauch für Siedlungen und Gewerbeflächen keine Rolle beim Verlust von Lebensraum und Artenvielfalt spielen.

Frau Wegner, tatsächlich sind in der aktuellen Gesetzgebung z.B. Privathaushalte komplett außen vor. Es wird damit begründet, dass z.B. das Verbot von Schottergärten rechtlich nicht durchgegangen wäre. In anderen Bundesländern ist das aber sehr wohl möglich.

Franziska WENGER: Ein Volksbegehren darf sich immer nur auf ein Gesetz beziehen, sonst ist es verfassungswidrig. 2019 hätten wir keine Vorschriften für Privatgärten machen können, da wir uns ausschließlich auf das Naturschutzgesetz beziehen konnten und wollten.

Der Grund dafür: In der Agrarlandschaft beobachten wir den stärksten Rückgang der Artenvielfalt, die entsprechenden Flächen machen zudem einen wesentlichen Teil des Offenlandes aus. Landwirtinnen und Landwirte haben also eine dementsprechend große Verantwortung und auch den wirkungsvollsten Hebel, um Arten und Lebensräume zu schützen. Es ist also richtig, zuerst hier anzusetzen, wenn es um den Erhalt der Artenvielfalt geht.

Nichtsdestotrotz können und sollen natürlich Kommunen, Privatpersonen und staatliche Akteure genauso einbezogen und zu einem Umdenken bewegt werden. Hier sehen wir die Politik in der Pflicht, die ja teilweise schon Vorschriften gegen Schottergärten erlassen hat und durch das Begleitgesetz in Ergänzung zum Volksbegehrensgesetz Vorgaben für andere Akteure geschaffen hat.

Wo sehen Sie in den Gesetzen den größten Nachbesserungsbedarf?

Franziska WENGER: Einige für die Artenvielfalt besonders wirksame und wichtige Forderungen aus dem Volksbegehren sind bis heute noch nicht ausreichend umgesetzt: beim Biotopverbund brauchen wir dringend verstärkte Anstrengungen, ebenso bei der Reduzierung des Pestizideinsatzes. Die Ziele beim Ausbau der Ökologischen Landwirtschaft hat dies Landesregierung bislang weit verfehlt. Obwohl die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zuletzt weiter steigt, können wir bei den Bio-Anbauflächen in Bayern kaum Zuwachs verzeichnen.

Stefan KÖHLER: Bereits seit dem ersten Umsetzungsjahr fordern wir Korrekturen bei den Gesetzesregelungen, die so nicht praxistauglich sind. Zum Beispiel das Walzverbot ab 15. März bei Dauergrünland. Gerade im Voralpen- und Alpenraum, wo das Walzen der Grasnarbe wichtig ist, macht die Regelung keinen Sinn, da zum Teil bis in den April hinein Schnee auf den Wiesen oder Weiden liegt.

Landwirte können sehr viel im aktiven Insektenschutz bewirken. Was muss politisch passieren, um sie bei der Stange zu halten? Und wie kann jeder einzelne Bürger sie hierbei unterstützen?

Stefan KÖHLER: Die bayerischen Landwirte leisten seit Jahren besondere Beiträge zur Ökologie. Jeder zweite Bauer in Bayern ist freiwillig bei den Agrarumweltprogrammen dabei. Jeder dritte Hektar wird nach den Vorgaben von KULAP oder VNP bewirtschaftet. Hier gibt es für unsere Landwirte auch weiterhin attraktive Angebote.

Aber Umwelt- und Naturschutz gehen jeden etwas an, nicht allein die Landwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger können dieses Engagement und die heimischen Bauern unterstützen. Indem sie Lebensmittel regional und saisonal einkaufen und auch beim Außer-Haus-Verzehr darauf achten, woher Lebensmittel kommen.

Franziska WENGER: Gesunde Böden, ein naturnaher Wasserhaushalt, Artenvielfalt und ein gesundes Ökosystem sind die Voraussetzung, um trotz der Auswirkungen des Klimawandels gesunde Lebensmittel in ausreichender Menge zu produzieren.

Unsere Erfahrung ist, dass viele Landwirtinnen und Landwirte gerne bereit sind, zur Erfüllung von Naturschutzzielen beizutragen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Naturschutz und Landwirtschaft müssen Hand in Hand arbeiten, damit auch zukünftig eine verlässliche Finanzierung zur Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft durch zielführende Förderprogramme gewährleistet wird.

Der Biomarkt stagnierte zuletzt nicht mehr, sondern wuchs, wie die Zahlen zur Biofach klar zeigten. Ob die Ziele des Volksbegehrens umgesetzt werden sollen oder nicht, steht gar nicht zur Debatte. Schließlich ist der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz verankert und die Umsetzung des Volksbegehrens im Bayerischen Naturschutzgesetz.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00