Die Bestimmungen für die Umsatzsteueroption haben sich im Jahr 2014 gravierend verändert. Seither wird die Vorsteuer nach Ende der Option rückverrechnet. Lukrativ bleibt sie aber vor allem beim Kauf von Maschinen und Geräten.
Von Christian URBAN
Pauschalierte Landwirte, die ihre Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnen wollen, müssen bis 31. Dezember des Jahres, in dem die Umsatzsteueroption beginnen soll, einen Optionsantrag abgeben. Der Landwirt ist damit fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
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