Von Christian URBAN
Pauschalierte Landwirte, die ihre Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnen wollen, müssen bis 31. Dezember des Jahres, in dem die Umsatzsteueroption beginnen soll, einen Optionsantrag abgeben. Der Landwirt ist damit fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
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LANDWIRT AT 09/2017
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