Im Jänner 2018 ist die 34. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) in Kraft getreten. Auf Landmaschinenbesitzer kommen damit einige Änderungen bei der § 57a-Begutachtung zu.
Von Johannes HÜTTER
Im Juni 2016 wurde mit der 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) der Überprüfungsrhythmus bei landwirtschaftlichen Anhängern (Zulassung Klasse R) von 3/2/1/1 Jahren auf 3/2/2/2 Jahren neu geregelt.
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