LandtechnikTraktorenNeue Regelungen bei der Pickerlüberprüfung

Neue Regelungen bei der Pickerlüberprüfung

Erschienen in: LANDWIRT AT 08/2018

Von Johannes HÜTTER

Im Juni 2016 wurde mit der 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) der Überprüfungsrhythmus bei landwirtschaftlichen Anhängern (Zulassung Klasse R) von 3/2/1/1 Jahren auf 3/2/2/2 Jahren neu geregelt.

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