SchweinNeue Regelung zu Beschäftigungsmaterial

Neue Regelung zu Beschäftigungsmaterial

Erschienen in: LANDWIRT AT 24/2017

Von Anja WEISSNEGGER, LANDWIRT Redakteurin

Mitte 2017 wurde die 1. Tierhaltungsverordnung geändert. Dabei wurde auch der Absatz „Beschäftigungsmaterial“ für Schweine angepasst. Die neue Regelung gilt ab 1.1.2018 und lautet:

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