Ab 1. Jänner müssen alle Schweine ständig Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben. Ketten reichen nicht mehr aus. Denken Sie auch an Saugferkel und den Eber.
Von Anja WEISSNEGGER, LANDWIRT Redakteurin
Mitte 2017 wurde die 1. Tierhaltungsverordnung geändert. Dabei wurde auch der Absatz „Beschäftigungsmaterial“ für Schweine angepasst. Die neue Regelung gilt ab 1.1.2018 und lautet:
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