RindBiosicherheitLumpy Skin Disease: Österreich hat einen Maßnahmenplan

Lumpy Skin Disease: Österreich hat einen Maßnahmenplan

Quelle: Archiv

Am 5.7.2025 meldete Frankreich zuletzt einen erneuten Ausbruch der Lumpy Skin Disease, kurz LSD in der Region um Charmonix, nahe der Grenze zur Schweiz. Aus der italienischen Region Lombardei gab es seit dem Ausbruch Ende Juni keine neuen Meldungen, anders als in Sardinien. Hier wurden zum 1.7. weitere Fälle gemeldet. Obwohl die Staaten sofortige Maßnahmen gegen die Seuche gesetzt haben, müssen auch wir uns in Österreich die Frage stellen: was kommt auf Landwirte zu, falls LSD nach Österreich gelangt? Die AGES stellt Karten zum Verbreitungsgeschehen der LSD zur Verfügung.

Was ist LSD?

Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine hochansteckende virale Erkrankung der Rinder, Bisons, Wasserbüffel und wildlebenden Wiederkäuer. Bei Rindern handelt es sich um eine klassische zyklische Pockenkrankheit mit generalisierendem Exanthem (Hautausschlag) am ganzen Körper.

In Afrika und im Nahen Osten kommt LSD endemisch vor. In Europa war zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 die Türkei, Griechenland, Bulgarien und Mazedonien betroffen. In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.  LSD zählt laut Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A, D und E, die Seuche bedingt hohe wirtschaftliche Verluste. Der Übertragungsweg der Erkrankung erfolgt vorwiegend über blutsaugende Insekten (Fliegen) und auch über Spinnentiere (Zecken, Milben). Auch mit Produkten infizierter Tiere (Fleisch, Milch, Samen, Embryonen) kann eine Übertragung erfolgen. Die Übertragungswahrscheinlichkeit der Krankheit kann durch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) vermindert werden.

Sperrzonen

Tritt ein Verdachtsfall auf, wird der Betrieb zunächst gesperrt und Sperrzonen gezogen. Zone 1 liegt im Umkreis von 20 km um den Sperrbetrieb. Zone 2 hingegen 50 km. Es dürfen keine Tiere den Hof verlassen, Ausnahmen für Notschlachtungen gibt es. Dasselbe gilt für die Milch vom Verdachtsbetrieb, nicht aber für die anderen Betriebe in den beiden Zonen. Der Amtstierarzt nimmt von den verdächtigen Tieren Proben. Laut Florian Fellinger von der AGES sind diese Proben innerhalb von ein bis zwei Tagen untersucht. Sind die Proben negativ, wird die Betriebssperre und die Sperrzonen aufgehoben.

Was geschieht bei Seuchennachweis?

Sind die Proben vom Verdachtsbetrieb positiv, müssen alle empfänglichen Tiere am Betrieb gekeult werden. Empfängliche Tiere sind bovine Wiederkäuer, also Rinder, Büffel, Bison und Zebus. Alle Betriebe im in den beiden Zonen werden getestet. Treten keine neuen Positivbefunde auf, wird die Zone 1 (Umkreis von 20 km vom Ausbruchsbetrieb) aufgehoben. Zone 2 bleibt mindestens 45 Tage aufrecht. Die Milch darf weiterhin geliefert werden, allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Lieferung an die nächstgelegene Verarbeitungsstelle. Die AGES arbeitet mit den Milchverarbeitern momentan an einer Lösung für den Fall der Fälle.
  • Tiere dürfen unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Notschlachtung, geschlachtet werden. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz: nächstgelegener Schlachthof

Impfung

Im Falle eines Ausbruches gibt es Impfstoffe. Diese sind in Ländern, die bereits erprobt. Dabei handelt es sich um Lebendimpfstoffe. Diese werden nicht zur Vorbeuge verabreicht, sondern nur im Falle eines Ausbruches. Als größte Schwierigkeit sieht die AGES einerseits die Beschaffung der Impfstoffe, andererseits den Tierärztemangel. Für den Impfschutz reicht eine einmalige Impfung. Der Impfschutz tritt nach etwa drei Wochen ein und hält ein Jahr. Damit es zur Herdenimmunität kommt, müssen 95 % der Betriebe mindestens 75 % der empfänglichen Tiere impfen. Im Fall eines LSD-Ausbruches gibt es eine Impfflicht. Die Kosten werden vom Staat übernommen.

weitere Schutzmaßnahmen

Es gibt keine Empfehlung, geschweige denn Pflicht, die Tiere im Stall zu lassen. Florian Fellinger betont: „Die Fliegen finden auch von der Weide in den Stall“. Biosicherheitsmaßnahmen sind allgemein richtig und wichtig. Im Fall von LSD greifen sie aber nur bedingt, da der Hauptübertragungsweg durch Insekten stattfindet.

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