Bis 2022 galt für Schweinebetriebe, die durch den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sperrbezirke fielen, ein grundsätzliches Gebot zur Stallhaltung. 2023 hat die EU-Kommission die ASP-Restriktionen für die Auslauf- und Freilandhaltung neu bewertet. Demnach sind diese Haltungsformen vertretbar, sofern die Landwirte mit der Veterinärbehörde eine individuelle Risikobewertung vornehmen und wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Was der Artikel noch bereithält:
- Individuelle Risikobewertung
- Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen
- Die häufigsten Lücken in der Biosicherheit auf Schweinebetrieben
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