ThemenHofübergabe, Verkauf

Hofübergabe, Verkauf

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #147402
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Hallo Leo,

    Schön, daß du Landwirtschaft betreiben willst.

    Eine Frage stellt sich: Wenn du das Bauerngut übernehmen solltest, wieso haben es deine Großeltern an einen anderen vererbt, der dann auch noch vor ihnen gestorben ist.

    2. Frage: Gibt es ein Testament und was steht drin?

    Antwort:  Mit dem Bauerngut ist es so eine Sache. Da kommt es darauf an, wer der oder die Erben sind.

    a: Wurde es von deinen Großeltern an ihren Sohn vererbt und die Tante hat es nach dessen Ableben von ihm geerbt? Dann kann sie mit dem Hof machen, was sie will.

    b: Oder wurde es von den Großeltern an alle Kinder vererbt (einschließlich deinem Elternteil) und die Tante hat es übernommen, weil sie praktischerweise dort gewohnt hat? Dann kann es sein, daß ihr alle eine Erbengemeinschaft bildet. Die Tante kann nicht Allein verfügen. Du kannst ihr und den Anderen ein gutes Angebot machen und den Hof pachten oder kaufen.

    Wenn ihr euch nicht einigt, wird der Hof über kurz oder lang Zwangsversteigert (zur Aufhebung der (Erben)gemeinschaft). Dabei kann dann jeder mitbieten und der meistbietende bekommt den Zuschlag.

    zu a: Rechne dir aus, was der Hof abwirft und mache deiner Tante ein gutes Angebot. Den Verkehrswert wird sie schon haben wollen.

    zu b: verbünde dich mit anderen Miterben und mache das gleiche Angebot wie bei Fallbeispiel a.

    Viel Glück bei deiner Landwirtschaft

    wünscht der Jens

    #147405
    Leo Bauer Teilnehmer

    Hallo Jens,

    Danke für deine Antwort! Zu deiner ersten Frage: Der ursprünglich geplante Erbe (Bruder meines Vaters) ist kurz nach der Übernahme tödlich verunglückt. Da ich noch ein Kind war, wir damals auch 2 Autostunden entfernt lebten – ich den Betrieb also zu dieser Zeit nicht übernehmen konnte und meine Großeltern schon betagt waren und die Arbeit nicht mehr so einfach stemmen konnten, „bekam“ meine Tante (Schwester meines Vaters) den Hof. Das ist schon einige Jahre her. Meine Großeltern verstarben erst kürzlich; soweit ich informiert bin, gibt es kein Testament.

     

    #147421
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Dann wird es ja noch unübersichtlicher.

    Hat der verunglückte Onkel den Hof damals nur Pachtweise übernommen?

    Denn wenn er ihn damals geerbt hätte, hätte dein Vater damals ebenso Ansprüche gehabt wie die Schwester.

    Deine Großeltern hätten den Hof auch vorübergehend verpachten können, bis der vorgesehene Erbe alt genug ist, um dort selbst zu wirtschaften.

    Frage am besten deine Eltern, wer wann damals wieviel geerbt hat und welche Ansprüche damals den Geschwistern zustanden.

    Pauschale Antworten kann man hier nicht geben, da gerade beim Vererben viel vom Einzelfall abhängt.

    Dann gibt es noch regionale Unterschiede. Im Norden kann das Niedersächsische Höferecht gelten, im Süden das Anerbenrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch oder es wird zu Lebzeiten verschenkt. Im Österreich gelten wiederum andere Regeln als in Deutschland.

    Wenn du den genauen Erbgang dieses Hofes kennst, gockel mal im Internet nach „Bauernhof vererben“. Wenn du einen Fall findest, der deiner Situation ähnlich ist und man macht dir Hoffnung an den Hof zu kommen, befragen bitte einen Anwalt. Der kennt sich aus. Die Erstberatung hat vor Jahren etwa 80 Euro gekostet.

    Ich kann dir aus der Ferne nur raten, (unter der Voraussetzung, daß deine Tante Alleinerbin ist), ihr den Hof abzukaufen.

     

Ansicht von 3 Beiträgen – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00