ThemenGrünlandumbruch nach Pacht

Grünlandumbruch nach Pacht

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  • #593365
    svoboda 12 Teilnehmer

    Am besten bei der LWK nachfragen. Hier mal Infos: „Eine EU-Verordnung besagt sinngemäß, dass Ackerflächen, die bereits fünf Jahre hindurch mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wurden, zu Dauergrünland werden. Damit diese Flächen nicht zu Dauergrünland werden, muss spätestens im sechsten Jahr eine Fruchtfolgemaßnahme gesetzt werden.“

     

    anderer Möglichkeit ist ja auch, je nach Pachtvertrag, vom Verpächter Entschädigung für den verlorenen Ackerstatus verlangen, da er ja, wie oft im Pachtvertrag geregelt „das Pachtobjekt im selben Zustand zurückgegeben werden muss, wie er es bekommen hat“. Also mit Ackerstatus.

     

    #738725
    Jens Reinhardt Teilnehmer

    Hallo,

    lasse dir doch das Feld im gepflügten Zustand zurückgeben. Da hat der Pächter die Gesetze wegen Umbruch einzuhalten, und du erhälst dein Ackerland zurück.

    Sollte das Feld damals bei dem Beginn der Verpachtung mit Wintergetreide bestellt gewesen sein (und das steht so im Pachtvertrag), hast du auch Anspruch auf die Aussaat einer Winterkultur.

    (Rückgabe im gleichen Zustand – Ausgesäte Winterkultur)

    Es grüßt der Jens

    #750814
    sfgh97 Teilnehmer

    Wirst du gerade erst Bewirtschafter oder bist du es schon?

    Wenn du von 0 weg startest und es als Acker angibst, sollte das mal gehen. Das dein Pächter es nicht umgebrochen hat, muss nicht zwingend heißen, dass es kein Acker mehr ist. In unserer Gegend wurde häufig nur am Papier umgebrochen… wird der Satellit in Zukunft verhindern.

    wenn es als Ackerland verpachtet war, muss er es als auch Acker retournieren, sehr oft ist der Ackerstatuserhalt auch im Pachtvertrag. Aber am besten Mal bei der Kammer fragen, welchen Status das Feldstück hat.

    Im Agraratlas spionieren wäre auch eine Möglichkeit.

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