Startseite › Landwirt Forum › Allgemeines – LANDWIRT Forum › Ausfuhr eines gebrauchten John Deere 6620
- Dieses Thema hat 3 Teilnehmer und 3 Antworten.
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13. Februar 2021 um 12:29 Uhr #109477
Thanin Hentschel Teilnehmer
Hallo zusammen,
mein Onkel möchte einen gebrauchten JD 6620 Baujahr 2006 kaufen und in nach Kroatien einführen, da er dort seinen Betrieb hat.
Der Verkäufer (paschaulierter Landwirt 10,7% Mwst-Satz) möchte natürlich die Mwst. ausgewiesen haben, da er diese an den Fiskus nicht weitergeben muss.
Angenommen die Rechnung beläuft sich auf 35.000 EUR (incl. ausgewiesenen 10,7% MwSt). Um es rechnerisch einfacher zu machen, sagen wir es sind 3,500EUR
MwSt. ausgewiesen, die der Verkäufer ja behalten darf. Bekommt mein Onkel, wenn er den Schlepper nach Kroatien einführt, diese ausgewiesenen 3.500EUR vom
vom deutschen Zoll zurück? Und wie geht es weiter dann mit der Verzollung (Kosten? Welche Steuer?) Ich weiss, es ist eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht gibt es ja jemanden hier, der uns da weiterhelfen kann. Wir sind dankbar für alle Informationen und Anregungen.
Grüsse T.Hentschel
14. Februar 2021 um 14:06 Uhr #109490Angelika Leitner Administrator
Hallo!
Wir werden die Frage an einen Experten weiterleiten.
Liebe Grüße,
Angelika Leitner von http://www.staging.landwirt-media.com
18. Februar 2021 um 13:54 Uhr #110212Angelika Leitner Administrator
Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten, schreibt dazu:
Kroatien gehört ja zur europäischen Union. Somit handelt es sich zollrechtlich um keine Ausfuhr aus Deutschland und um keine Einfuhr in Kroatien. Der Vorgang ist also nur aus umsatzsteuerlicher Sicht relevant. Ob dabei die Lieferung im System der innergemeinschaftlichen Lieferung/des Kaufs oder im Rahmen der Versandhandelsregelung erfolgt, hängt von den Gegebenheiten des Käufers ab – Ihrem Onkel. Unterstellt, dass Ihr Onkel nicht verpflichtet ist, in Deutschland Umsatzsteuererklärungen abzugeben, kann er die in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer von 10,7 Prozent im Rahmen eines Vorsteuervergütungsverfahrens erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass er Unternehmer ist und als vorsteuerabzugsberechtigt in Deutschland anerkannt wird. Der Antrag für das Vergütungsverfahren in Deutschland ist bei der zuständigen Stelle in Kroatien zu stellen. Diese leitet den Antrag nach Deutschland weiter. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Eine vollständige Lösung und damit Antwort auf Ihre Frage ist allerdings ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht abschließend möglich und ersetzt keine fundierte steuerliche Beratung.
4. März 2021 um 17:20 Uhr #111982Jens Reinhardt Teilnehmer
Wenn er die deutsche Steuer erstattet bekommt (10,7 %), muss er die kroatische Steuer bezahlen ( mehr als 10,7 %) ?
Es wäre auch wichtig zu wissen, ob dein Onkel die kroatische Mehrwertsteuer mit der Steuer aus seinen verkauften Produkten verrechnen kann, oder ob er sie voll selbst tragen muss.
Wenn du den Traktor kaufst, bezahlst du 35 000.
Dann verkaufst du diesen Traktor als Privatperson an deinen Onkel für 35 000.
Diese kann er dann im Laufe der Zeit voll von seinem Gewinn absetzen.
Oder irre ich mich da?
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