Wenn biologisch produzierte Getränke nicht-pflanzlichen Vitaminen und Mineralstoffen zugesetzt werden, dürfen sie weder das deutsche noch das europäische Bio-Siegel tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 4. September 2025 in Leipzig. Selbst ein Hinweis in der Zutatenliste auf die biologische Produktion einzelner Zutaten ist laut Urteil nicht zulässig.
Herbaria klagte beim Bundesverwaltungsgericht
Das deutsche Unternehmen Herbaria, das Gewürze, Tee, Kaffee und Naturdrogerieprodukte in Bio-Qualität herstellt und vermarktet hatte geklagt. Herbaria kennzeichnete ein Mischgetränk aus Fruchtsäften und Kräuterauszügen mit Vitaminen und Eisengluconat mit dem EU-Bio-Siegel. Die deutschen Behörden ordneten an, das Logo zu entfernen. Die Begründung lautete, dass der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen laut EU-Bio-Verordnung nur dann zulässig sei, wenn ihre Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist. Daraufhin klagte Herbaria beim Bundesverwaltungsgericht, da bei einem vergleichbaren, aus den USA eingeführten Getränk ebenfalls Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt worden seien, dieses aber nicht mit einem Kennzeichnungsverbot belegt wurde.
Revision zurückgewiesen
Vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde in der Zwischenzeit auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts hin entschieden, dass auch das US-Produkt das Bio-Logo und Hinweise auf die biologische Produktion nicht verwenden dürfe. Mit dem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht nun auch die Revision von Herbaria zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass sich das Unternehmen nun nicht mehr darauf berufen könnte, es würde gegenüber US-Konkurrenten benachteiligt werden. AgE
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