Von Julia ZEITLER und Franz BROSINGER
Fast die Hälfte des bayerischen Alpenraumes ist mit Wald bedeckt. Rund zwei Drittel dieser 250.000 ha Wald sind Schutzwald nach dem bayerischen Waldgesetz. Artikel 10 des Bayerischen Waldgesetzes definiert Schutzwald als „Wald in den Hochund Kammlagen der Alpen und Mittelgebirge (…), der dazu dient, Lawi – nen, Felsstürzen, Steinschlägen, Erdabrutschungen, Hochwasser, Bodenver – wehungen oder ähnli chen Gefahren vorzubeugen (…)“. Etwa 9 % davon (13.500 ha) sind durch Verlichtung, ungenügende Verjüngung wegen überhöhter Wildbestände, Waldweide sowie Sturmwurf und Borkenkäfer so stark beeinträchtigt, dass aufwändige Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit ergriffen werden müssen.
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LANDWIRT AT 11/2014
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