So wie auch bei anderen Dingen, sind bei der Fütterung von Reh- und Rotwild zuallererst die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Allerdings gibt es hier nicht nur eine Rechtsvorschrift.
Zum einen gilt es bei der Fütterung nämlich tierschutzrelevante Vorgaben sowie naturschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es dürfen beispielsweise keine giftigen Pflanzen oder Substanzen in Futtermitteln enthalten sein. Das Futter muss außerdem artgerecht sein und darf keinesfalls Anzeichen von Verunreinigung, Schimmel oder Ähnlichem aufweisen. Festgelegt ist auch eine regelmäßige Reinigung der Fütterungsplätze zur Seuchenvermeidung.
Für den Pflanzen- und Artenschutz gilt, dass ein Überfüttern und eine daraus resultierende Zunahme der tragbaren Population innerhalb eines Gebietes tunlichst zu unterlassen ist. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sollen Wildtierfütterungen an erster Stelle dem Wildtiermanagement und der Prävention von Wildschäden am Wald dienen. In beiden Ländern gibt es keine Verpflichtung zur Fütterung, ganz im Gegenteil: Die Fütterung von Wildtieren ist an sich sogar verboten, jedoch sehen die Gesetze Ausnahmen vor. Fütterungszeiten, Meldepflichten, Antragsstellungen und weitere gesetzliche Vorgaben für Fütterungen sind in Österreich, aber auch in Deutschland, für jedes Bundesland eigens geregelt.
Wildfütterung: Welche Voraussetzungen im Gelände sollten gegeben sein?

Fütterungen anzulegen erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Nur so gelingt es, gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Tiere bestmöglich zu unterstützen. Zunächst ist die Wahl des Standorts, abhängig von der Wildart und den gesetzlichen Bedingungen, entscheidend. Fütterungen sollten an Stellen eingerichtet werden, die der ausgewählten Tierart Zugang ermöglichen, ohne sie unnötigen Gefahren oder Stresssituationen auszusetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass ausreichend Futterplätze und Futter vorhanden sind, damit die Tiere nicht in Konkurrenz um Nahrung geraten. Das bedeutet auch, den Standort so zu wählen, dass seitens der Jagdausübungsberechtigten eine kontinuierliche Versorgung bei großen Schneemengen gewährleistet ist.
Bedenken Sie: Nicht jede Wildtierart darf gefüttert werden. Die Konzepte sind so umzulegen, dass – in den meisten Fällen – nur eine Wildart Zugang hat. Ein konkretes Beispiel hierzu wäre die Rehwildfütterung in einem Rotwildeinstandsgebiet oder Rotwilddurchzugsgebiet.
Die Wahl des Standortes hängt von mehreren Faktoren ab. In erster Linie sollte die Fütterung zentral, aber in eher tieferen Lagen gelegen sein und ein möglichst großes Einzugsgebiet erfassen. Sie liegt im Optimalfall abseits von Wegen und in einer windgeschützten Ruhezone. Einstands- und Ruhegebiete zum Wiederkauen sollten angrenzend an den Futterplatz unbedingt vorhanden sein. Auch der Weg zum Futterplatz sollte für das Wild zu weiten Teilen in guter Deckung möglich sein. Keinesfalls sollte die Fütterung in einem forstlich gefährdeten Bereich errichtet werden.
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