Von Sandra THALER und Katharina FRUTH
Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen einer verstorbenen Person zukommt. Die neue EU-Verordnung, die für alle Todesfälle ab dem 17. August 2015 gilt, bringt Neuerungen für Fälle mit internationalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Doppelstaatsbürgerschaft, Wohnsitz im Ausland oder ausländischen Vermögenswerten.
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LANDWIRT AT 06/2015
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