Seit September 2024 hat sich in Österreich die Blauzungenkrankheit (BT) zusehends verbreitet. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Österreich wurden bis Mitte August 2025 mehr als 220 Ausbrüche der Infektionskrankheit nachgewiesen. Davon wurden 155 Ausbrüche durch den Serotyp 3 (BTV-3) verursacht und 58 Ausbrüche waren auf den Serotyp 4 (BTV-4) zurückzuführen. Nun ist eine dritte Variante hinzugekommen: Am 8. August wurden erste Fälle des Serotyps 8 (BTV-8) in Kärnten und in der Steiermark bestätigt.
Der Kammer zufolge war das Auftreten von BTV-8 in Österreich aufgrund der bereits bekannten Ausbruchsdynamik zu erwarten gewesen. Bereits seit Juni 2025 sei ein erneuter Seuchenzug dieses Serotyps durch die Balkanstaaten beobachtet worden. Aus Nord-Mazedonien, Griechenland, Slowenien, Italien, Serbien, Kroatien und Bulgarien sowie auch im Norden Italiens seien BVT-8-Ausbrüche gemeldet worden. In Italien habe man diesen Serotyp erstmals am 18. Juli 2025 in der Region Friaul-Julisch Venetien nachgewiesen.
Impfung wird empfohlen
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt den Landwirten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen, um Tierleid zu verhindern und die Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten. Die Impfstoffe verhinderten zwar keine Ansteckung, seien aber derzeit die einzige Möglichkeit, den Tierbestand vor schweren Krankheitsverläufen und dem Tod zu schützen. In Bezug auf das Fleisch und die Milch gebe es keine Wartezeiten nach der Impfung. Eine BT-Impfung auf amtliche Anordnung ist der Kammer zufolge in Österreich zwar nicht vorgesehen. Allerdings stelle eine Impfung in vielerlei Fällen die Voraussetzung für die Verbringung empfänglicher Tierarten in andere EU-Mitgliedsstaaten dar.
Zwei der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit haben nach Angaben der Kammer seit März eine temporäre Marktzulassung auf EU-Ebene für Schafe beziehungsweise Rinder erhalten. Für die praktische Durchführung der Impfung ändere das aber vorerst noch nichts. Es dürften weiterhin alle drei in Österreich zugelassenen Impfstoffe angewendet werden. Solange es aber keine weiteren Daten der Hersteller insbesondere zur Dauer des Impfschutzes gebe, könne die Impfung bislang auch noch nicht für eine Handelserleichterung herangezogen werden. Dies bedeute, dass derzeit für geimpfte Tiere bei Verbringungen dieselben Bedingungen gelten wie für nicht-geimpfte Tiere.
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