Will ein Landwirt im Außenbereich bauen, muss er das Bundesnaturschutzgesetz beachten. Darin heißt es: „Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden.“ Oder anders ausgedrückt: Gibt es eine zumutbare Alternative, durch die man gar nicht oder weniger in die Natur eingreift, muss man diese vorziehen. Das könnte z. B. ein Umbau bestehender Gebäude statt eines Neubaus sein.
Ist das nicht möglich, müssen Bauherren meist Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, sogenannte Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Damit kompensieren sie den Schaden an der Natur. Diese müssen direkt vor Ort oder zumindest im gleichen Naturraum umgesetzt werden. Bauherren können oftmals auch sogenannte Ökopunkte aus Ökokonten kaufen. Die Kosten schwanken sehr stark zwischen Regionen und Anbietern (0,5–8 Euro pro Ökopunkt). Am Ende muss jeder Landwirt abwägen, ob für ihn die eigene Flächenumwandlung oder der Kauf von Ökopunkten günstiger kommt.
Ist beides nicht umsetzbar, was äußerst selten vorkommt, muss der Bauherr Ersatzzahlungen an einen zweckgebundenen staatlichen Ausgleichs- oder Ersatzgeldfonds leisten.
Wir beantworten im Beitrag folgende Fragen:
- Wie werden Eingriffe in Natur und Landschaft definiert?
- Wie wird ein Eingriff bewertet?
- Welche Gutachten brauche ich sonst noch?
- Kann ich die Intensität des Eingriffs beeinflussen?
- Worauf sollte ich sonst noch bei der Planung achten?
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