
Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, dass es die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umsetzt. Daraufhin verschärft die Bundesregierung die Düngeverordnung. Aber auch eine Änderung im Wasserhaushaltsgesetz soll die Ordnungshüter der EU besänftigen. Im Gesetz ist es nur ein kurzer Absatz. Für manche Landwirte kommt er aber einer Enteignung gleich.
1. Was steht in der Gesetzesänderung?
Landwirte müssen entlang von Gewässern einen fünf Meter breiten Streifen anlegen, der ganzjährig begrünt ist und eine geschlossene Pflanzendecke aufweist. Das gilt allerdings nur für landwirtschaftliche Flächen, die eine bestimmte Hangneigung aufweisen.
2. Auf welchen Flächen muss ich als Landwirt die Gewässerrandstreifen anlegen?
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LANDWIRT AT 13/2020
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