Österreichische Landwirte, die an der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ teilnehmen, müssen Biodiversitätsflächen auf Acker- und Grünland anlegen. Seit 2023 gilt dies auch für die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“. In der aktuellen Förderperiode müssen Betriebe mit mehr als 2 ha gemähtem Grünland oder mehr als 2 ha Ackerfläche mindestens 7 % ihrer Fläche als Biodiversitätsflächen bewirtschaften.
Zum Stichtag 1. Juli 2025
- nahmen mehr als 80 % der österreichischen Bauern (rund 89.000 Betriebe, davon etwa 22.500 Bio) am ÖPUL teil
- waren 240.000 ha als Biodiversitäts- und Naturschutzflächen ausgewiesen, genauer:
o 112.000 ha Naturschutzflächen
o 120.000 ha biodiversitätsfördernde Flächen im Rahmen biologischer und umweltgerechter Bewirtschaftung (UBB)
o 8.000 ha Ackerbrachen
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig jubelt: „Eine Erfolgsbilanz. Unsere Bauern stellen ihre Flächen zur Förderung der Biodiversität, zum Boden- und Gewässerschutz sowie der Klima- und Luftreinhaltung zur Verfügung.“
Versorgung in Gefahr?
Nicht jeder Praktiker stimmt in dieses Loblied vollumfänglich ein. „Zwischen Euphorie und Ernüchterung.“
Was der Artikel noch bereithält:
- Gefährdet der Klima-, Arten- und Gewässerschutz die Versorgungssicherheit?
- Das bringen Biodiversitätsflächen für Bauern und Boden
- ÖPUL: Da geht noch mehr

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